28. Mai 2024

Festakt anlässlich 20 Jahre Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Heiligen Stuhl

Das Konkordat zwischen dem Land Brandenburg und dem Heiligen Stuhl ist fast auf den Tag genau vor 20 Jahren in Kraft getreten. Anlässlich des Jubiläums gaben Landesregierung und Katholische Kirche heute in der Potsdamer Staatskanzlei einen gemeinsamen Festakt. Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte in seiner Rede: „Unser brandenburgisches Konkordat ist etwas ganz Besonderes. Es wurde über einen langen Zeitraum von fast zehn Jahren verhandelt. Kirche und Landesregierung waren dabei immer auf Augenhöhe. Die Verhandlungen fanden im Bemühen um einen guten, gemeinsamen Weg statt. Die Landesregierung nimmt die Kirche als Partner sehr ernst – und das ist auch eine Würdigung für die Leistung, den die Katholikinnen und Katholiken jeden Tag für unser Land erbringen.“

Am Festakt nahmen der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Nikola Eterović sowie der Erzbischof Dr. Heiner Koch und Bischof Wolfgang Ipolt teil. Zu Gast waren auch Kulturministerin Manja Schüle und Justizministerin Susanne Hoffmann.

Erzbischof Koch würdigte das gute Miteinander als verlässliche und verbindliche Grundlage „für die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in verschiedenen Lebensbereichen im Land Brandenburg. Es fördert solidarisches Handeln von Menschen aufgrund und auf dem Hintergrund ihres religiösen Selbstverständnisses. Es reicht eine helfende Hand an ausnahmslos alle Brandenburgerinnen und Brandenburger. Es eröffnet eine Perspektive voller Hoffnung für den Dialog der christlichen Ethik mit den Menschen und Gruppierungen im postsäkularen Zeitalter.“

Woidke weiter: „Die christlichen Kirchen leisten viel für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben. Sie sind unentbehrlich als Ort des Austausches, als Träger sozialer Leistungen und für die Bildung von Gemeinschaften. Mein Dank gilt allen, die sich in der Kirche engagieren, die aus dem Glauben heraus unser Miteinander bereichern. Aus diesem großen Beitrag rechtfertigt sich auch das Ver-tragswerk zwischen Brandenburg und dem Heiligen Stuhl. Es regelt unsere Bezie-hungen auf nahezu allen Ebenen und steht in der langen, über 200-jährigen Tradition der Verträge von Staaten und Kirchen.“

Woidke ergänzte: „Die Kirchen tragen auch zu den großen Debatten unserer Zeit bei, beispielsweise bei der Begleitung des gesellschaftlichen Transformationsprozesses nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie sind aber auch bei der Integration gefragt. Darüber hinaus sind sie in den lokalen und überregionalen Bündnissen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eine wichtige Stimme, die gehört und benötigt wird. Die Kirchen stehen für unsere Demokratie ein. Eng verbunden mit dem Kernsatz des Grundgesetzes in Artikel 1, ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘.“

In Brandenburg leben rund 76.308 Katholikinnen und Katholiken, das sind knapp drei Prozent der Brandenburgerinnen und Brandenburger.

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Heiligen Stuhl wurde am 12. November 2003 durch den damaligen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck und den Apostolischen Nuntius in Deutschland Giovanni Lajolo im Brandenburg Saal der Staatskanzlei unterzeichnet. Das Konkordat trat nach Ratifizierung durch den Landtag und den Heiligen Stuhl am 27. Mai 2004 in Kraft.

 

Bericht: Stefan Förner, Erzbistum Berlin
Bilder: Volker Tanner © Staatskanzlei Brandenburg

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